Minus 50 Prozent! - Urteil: Gewerbemiete muss gekürzt werden
RECHTSANWALT / PROF. DR. RÖMERMANN - Wenn wir durch die Innenstädte bummeln, kann der Anblick traurig machen: Viele Geschäfte mussten wegen des Lockdowns schließen - und das für immer. Bleibt der Laden zu, bleibt auch die Kasse zu - Geschäftinhaber zwang das in den Existenzkampf. Corona-Hilfen hin oder her - die Mieten sogen weiterhin das Geld aus den eh schon leeren Taschen. Deshalb könnte das aktuelle Urteil vielen Gewerbemietern ein bisschen mehr Zuversicht schenken: Bei Gewerbeschließung wegen des Lockdowns muss die Miete angepasst werden - um 50 Prozent! Das klingt nach einer enormen Entlastung.
Ob es einen Haken gibt, warum es gerecht ist, das Risiko auf Mieter und Vermieter zu verteilen und wer davon profitieren kann, das erklärt uns nun Prof. Dr. Volker Römermann - er ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, für Arbeitsrecht und für Insolvenzrecht sowie Professor an der Humboldt Universität zu Berlin.